Wir wollen nicht verscheucht werden!

Grundrechte“Wer die Freiheit für die Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren.” Benjamin Franklin

„Stehenbleiben! Polizeikontrolle – Personalausweis! Öffnen Sie ihre Tasche! Sie befinden sich in einem Gefahrengebiet!“

Mit diesen Worten werden immer mehr Jugendliche in Bergedorf von Polizeibeam­ten begrüßt, die sich im „Gefahrengebiet Bergedorf“ aufhalten, in dem sie ar­beiten, wohnen, leben.

Ob man sich nun mit Freunden im Schlosspark trifft, ein oder zwei Bier am Bahn­hofsvorplatz trinkt oder einfach nur in Bergedorf herumhängen will – seit nun­mehr vier Jahren hat die Polizei das Recht, aufgrund ihrer „Lageerkenntnisse“ so­genannte Gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „Personen kurzfristig an­halten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augen­schein nehmen“ darf.

Das bedeutet: Du kannst in weiten Teilen Bergedorfs von der Polizei an­gehalten, befragt, durchsucht und verscheucht werden, ohne etwas an­gestellt zu haben!

Die Union jubelt – wir nicht!

Die CDU feiert das sogenannte „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit und Ord­nung“ als „schärfstes Polizeigesetz in Deutschland“. Ohne konkreten Verdacht werden vor allem Jugendliche Opfer dieser Maßnahmen.

Wir fordern die Aufhebung aller „Gefahrengebiete“ – vor allem in Bergedorf! Wir haben keinen Bock, angehalten, gefilzt und vertrieben zu werden!

Auch du bist gefragt: Wehr dich dagegen! Gegen Präventivmaßnahmen, die aus deinem Umfeld plötzlich ein Gefahrengebiet machen! Gegen eine Einschränkung deiner Grundrechte! Gegen Kontrolle und Überwachung!

Mehr Informationen: www.grundrechte-kampagne.de

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3 Antworten zu “Wir wollen nicht verscheucht werden!”

  1. Gefahrengebietsbewohner sagt:

    Ein Stadtteil wird ja nicht ohne Grund zum Gefahrengebiet! Und wenn sich eine kleine Minderheit nicht an Gesetze hält müssen wie immer alle darunter leiden, da diese Minderheit leider so aussieht wie Du und ich.

    Als Autofahrer muss ich auch jederzeit damit rechnen, dass ich in eine Verkehrskontrolle komme – ob ich zu schnell, zu langsam, zu weit rechts, zu weit links gefahren bin oder einfach nur blöd ausschaue, spielt da keine Rolle.

    Ich habe jedenfalls mit Höflichkeit und Ruhe auch bei Kontrollen und Demos noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Nur wenn man motzt und rumpöbelt wundert es mich nicht, dass dann auch mal so intensiver kontrolliert und gefilzt wird.

    Ich will das mal alles nicht schön oder schlecht reden, nur man sollte sich auch mal in die Situation der Polizisten versetzten, so wie man behandelt werden will sollte man auch sein gegenüber behandeln. Die Zeiten, zu denen man bei Herumpöbeln und Gewalt mit Streichelpädagogik belohnt wird, sind vorbei.

  2. Jan sagt:

    Problem ist jedoch leider, dass das Bild des Spaß habenden Jugendlichen in den Augen des gewöhnlichen Polizisten nicht selten mit dem des Unruhestifters verbunden wird, was ein Vorurteil ist, kein Grund oder Argument für derartige Kontrollen.

  3. Chiveaux sagt:

    Lieber Gefahrengebietsbewohner,

    deine Ausführung ist durchaus nachvollziehbar, doch meiner Ansicht nach nicht sehr durchdacht. Wir alle wollen Sicherheit, aber zu welchem Preis? Das Problem ist doch, dass Gefahrengebiete Voraussetzung für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind, die einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.

    Besonders betroffen sind Flüchtlinge, MigrantInnen und Jugendliche, die in armen Stadtteilen leben und von der Polizei als „Bürger zweiter Klasse” diskriminiert werden. Das hat mit herumpöbelnden Jugendlichen nix zu tun, denn diese Personen könnte man juristisch gesehen auch ohne Gefahrengebiet & verdachtsunabhängige Kontrolle strafrechtlich belangen. Und einen Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung zu stellen, passt hier nicht ganz. Zum einen sind das i.d.R. Ordnungswidrigkeiten, die zwar geahndet werden, aber keine datenschutzrechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen haben. Denn: Wenn auch du kontrolliert wirst, werden deine ganze Zeit gespeichert und angeblich irgendwann gelöscht. Wenn es denn wirklich so wäre, denn mit den Daten geht keine neutrale Stelle um, sondern wieder die Polizei. Und die gibt kaum Auskunft darüber.

    Auch ist es verfassungsrechtlich doch sehr bedenklich mit den Gefahrengebieten. Weißt du, wer die Gefahrengebiete selbst bestimmt? Bürgerschaft? Innenbehörde? Senat? Pustekuchen! Das macht die Polizei auch selbst, also ohne Kontrolle durch die Innenbehörde oder sonstige von der Bevölkerung gewählte Institutionen.

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